Herzlich willkommen in der Kanzlei
Steinhusen Thiele Christiansen
Wir sind Ihre Rechtsanwälte,
Fachanwälte und Notare in Flensburg.
In der Kanzlei Steinhusen Thiele Christiansen in Flensburg ist ein Team von acht Rechtsanwälten tätig, um Sie und Ihre Interessen effizient und zielgerichtet zu vertreten. Größe und Struktur unserer Kanzlei ermöglichen es, Ihnen stets eine intensive Betreuung zu gewährleisten. Als engagierte Interessenvertreter begleiten wir Sie bei allen Projekten und Konflikten.
Die immer komplexer werdende Rechtswelt erfordert dabei Fachwissen auf höchstem Niveau. Durch die Spezialisierung in Fachanwaltschaften bieten wir Ihnen genau jene sachliche Kompetenz, die Sie benötigen. Daneben steht Ihnen unser erfahrenes Notariat für alle Dienstleistungen zur Verfügung, die der notariellen Beratung und Gestaltung bedürfen.
Wir sind für Sie da.
Obwohl fest in Flensburg verankert, sind wir bundesweit und auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus für Sie tätig. Für uns steht die umfassende und interessengerechte Beratung – auch im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten – im Vordergrund.
Unsere Arbeit erfordert fundiertes fachliches Wissen, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft sowie den Blick "über den Tellerrand hinaus": Bei Bedarf begleiten wir daher Ihre Vorhaben sowohl rechtlich als auch in gestalterischer Hinsicht. Notwendige Auseinandersetzungen betreiben wir für Sie mit Konsequenz, Zielstrebigkeit und dem gemeinsamen Ziel des Erfolges.
Aktuelles
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e-bay: Viele Händler müssen Ihre Widerrufsbelehrungen nachbessern
Flensburg, 22.12.2009 ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) Die von e-bay Händlern verwendeten Widerrufsbelehrungen sind oftmals Gegenstand von Abmahnungen. Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass Klauseln in allg. Geschäftsbedingungen, die von einem Unternehmen für den Abschluss von Kaufverträgen über die Internetplattform ebay verwendet werden und den Verbraucher nicht eindeutig und verständlich über das Rückgaberecht belehren, unwirksam sind. Die erste vom BGH beanstandete Klausel lautete: "Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung".
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Wie begegne ich Pflichtteilsansprüchen und was ist das?
Flensburg, 15.01.2010 ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) Auch ein privatschriftliches Testament ist wirksam. Oftmals werden aber wesentliche Gesichtspunkte wie Pflichtteilsrechte nicht bedacht oder nicht geregelt, so dass der spätere Erbe ganz erhebliche Probleme bekommen kann.
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Neues Erbrecht 2010
Flensburg, 15.01.2010 ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) Lange hat es gedauert. Am 18. September 2009 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 2. Juli 2009 beschlossene Gesetz gebilligt. Damit wird nun endlich das lange erwartete Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts mit Wirkung ab 1.Januar 2010 umgesetzt. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts ab 2010 sind: Pflegeleistungen (Pflege von Eltern und Großeltern) werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst.
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Kündigung wegen fehlender PC-Kenntnisse?
Flensburg, 27.04.2010 ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) Auch längjährige Arbeitnehmer können Ihren Arbeitsplatz riskieren, wenn sie nicht mit der Zeit gehen und insbesondere sich nicht am PC fortbilden. Dies wurde unlängst durch das LAG Schleswig-Holstein entschieden.
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