
Fotos im Internet - urheberrechtliche Fallen
Flensburg, 21.12.2009 (mo) Vielen Nutzern des Internets ist nicht hinreichend bewusst, dass das World-Wide-Web kein rechtsfreier Raum ist. Kann aus dem ansich harmlosen Hochladen und Speichern von Fotos auf einer eigenen Homepage schnell ein Urheberrechtsverstoß mit rechtlichen Folgen werden.
Eine Urheberrechtsverletzung droht insbesondere dann, wenn für die Erstellung der Webside Elemente wie Bilder, Texte, Musik- oder Stadt- und Landkarten verwendet werden, die nicht vom Eigentümer der Seite selbst erstellt wurden, sondern von anderen Personen stammen. Bestehen hier Urheberrechte, kann es zu Unterlassungsansprüchen des Rechtsinhabers sowie aus schuldhafter Verletzung zu Schadensersatzansprüchen und ggf. sogar strafrechtlicher Verfolgung kommen. Insbesondere und auch gilt dies für Eltern von Jugendlichen, die sich eine eigene Homepage einrichten. Wer dort Fotos beliebter Stars einstellt, läuft Gefahr, das Urheberrecht zu verletzen. Auch wer durch den Ausschnitt eines Stadtplanes auf seiner Webside etwa zu den Weg zu einer Feier oder zu seinem Geschäft veranschaulichen will, sollte auf Urheberrechte achten. Kartenmaterialien sind allgemein als persönliche geistige Schöpfung angesehen, die den Urheberrechtsschutz genießen. Daher dürfen auch Kartenausschnitte nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden.
Infolge eines Verstoßes drohen kostenpflichtige Abmahnungen und teuere Gerichtsverfahren. Auf diese Weise kann ein fremdes Foto auf der eigenen Homepage ein kostspieliger Spaß werden.
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