Gebrauchtwagengarantie: BGH stärkt Käuferrechte

Flensburg, 27.04.2010 (mo) Viele Gebrauchwagenhändler bieten dem Käufer die Möglichkeit, eine zulässige Händlergarantie abzuschließen. Oftmals ist diese nach den Garantiebedingungen davon abhängig, dass alle Inspektionen in der Werkstatt des Verkäufers durchgeführt werden.

Der BGH tritt dem entgegen und erklärte die entsprechende Klausel für unwirksam, weil sie den Käufer unangemessen benachteilige. Insbesondere sei es unangemessen, dass sich der Käufer erst eine "Freigabe" einräumen lassen müsse, wenn er eine andere Werktstatt beauftragen wolle. Beanstandet wurde darüber hinaus, dass der Garantiegeber/die Versicherung nur bei Vorlage von Reparatur-Rechnungen, nicht jedoch von Kostenvoranschlägen zahlen müsse. Damit trage der Käufer die Vorfinanzierungslast und sei unangemessen benachteiligt, da er ein Risiko eingehe, wenn er nicht in der Lage sei, die Auslagen vorzustrecken. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Startseite
Aktuelles
Veranstaltungen
 
 
Kanzleiprofil
Rechtsanwälte & Notare
Notariat
Team
Rechtsgebiete
Kontakt