Fahrbereit gleich verkehrssicher?

Flensburg, 27.04.2010 (mo) Ein Ebay-Käufer erhielt den Zuschlag für ein älteres Fahrzeug mit erheblicher Kilometerlaufleistung zu einem günstigen Preis. Er hatte auf das Fahrzeug geboten, weil der Verkäufer dieses als "fahrbereit" beschrieben hatte. Tatsächlich war das Fahrzeug erheblich durchgerostet.

Nach einem Urteil des OLG Hamm ist der Verkäufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, den Kauf rückabzuwickeln und den Kaufpreis zu erstatten. Insbesondere kann sich der Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. "Fahrbereit" im Rechtssinne bedeute nämlich, dass das Fahrzeug beanstandungsfrei im Sinen der Straßenverkehrszulassungsordnung sei. Sei dies nicht der Fall, gelte der Haftungsausschluss nicht. Der Verkäufer wurde entsprechend verurteilt. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne!

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