
Kündigung wegen fehlender PC-Kenntnisse?
Flensburg, 27.04.2010 (mo) Auch längjährige Arbeitnehmer können Ihren Arbeitsplatz riskieren, wenn sie nicht mit der Zeit gehen und insbesondere sich nicht am PC fortbilden. Dies wurde unlängst durch das LAG Schleswig-Holstein entschieden.
Im zu beurteilenden Fall hatte der Arbeitgeber einem 55 jährig. Mann gekündigt, der in einem Kfz-Betrieb seit über 40 Jahren beschäftigt war. Im Unterschied zu seinem Betriebsleiter und dem Stellvertreter verfügte der Gekündigte weder über einen Führerschein noch über entsprechende PC-Kenntnisse, so dass er die technischen Geräte zur Reparatur der Fahrzeug nicht bedienen konnte. Nach Umsatzeinbruch kündigte der Arbeitgeber. Das LAG bestätigte die Kündigung, da der Arbeitnehmer für sich selbst verantwortlich sei. Es sei deshalb seine Aufgabe gewesen, sich im Laufe der Betriebszugehörigkeit auf die zunehmende Technisierung vorzubereiten und entsprechend aus- und fortzubilden.
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