
Neuer Musterwiderruf für Verbraucherdarlehensverträge
Flensburg, 13.08.2010 (mo) Bislang war es schwierig, den Anforderungen der Rechtsprechung an die Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen nachzukommen. Zum Teil sahen die Gerichte die amtlichen Muster als den BGB-Vorgaben widersprechend an, was für erhebliche Unsicherheiten sorgte.
Am 30.07.2010 ist das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (Bundesgesetzblatt I 977) in Kraft getreten. Der Darlehensgeber kann mit Verwendung des Musters davon ausgehen, dass er alle gesetzlichen Belehrungspflichten eingehalten hat. Das Muster ist wie die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung dem EG-BGB als Anhang beigefügt und hat dadurch den Rang eines formellen Gesetzes. Es besteht daher keine Möglichkeit mehr für die Gerichte, die Vorgaben als nicht den rechtlichen Ansprüchen genügend anzusehen. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Anpassungen und Klarstellungen zum Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsrecht. Um den Kreditgeber in die Verwendung schon gefertigter Musterabdrucke zu ermöglichen, wird eine Auslauffrist bis zum 31.12.2010 gesetzt. In diesem Zeitraum fingiert das Gesetz, dass der Kreditgeber seinen Unterrichtungspflichten sowohl durch Verwendung der alten als auch der neuen Muster nachkommt.
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