
Biogas und das neue EEG
Flensburg, 17.06.2011 (mo) Die Änderungen des EEG zum Jahreswechsel sind Gegenstand vieler Diskussionen. Folgende Regelungen dürften dabei eine Umsetzung erfahren:
- Halbierung des Güllebonus für Bestandsanlagen, die bereits vor 2009 in Betrieb gingen und gemäß EEG 2009 seit dessen Inkrafttreten davon Gebrauch machen konnten
- Genaue Definitionen der Einsatzstoffe um in Übereinstimmung mit dem Abfallrecht, Planungssicherheit herzustellen.
- Einführung einer anteiligen Vergütung der eingesetzten Rohstoffe, um eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse zu ermöglichen.
- Vereinheitlichung/Vereinfachung der Vergütungsstruktur mit dem Ziel einer Reduzierung der durchschnittlichen EEG-Vergütung für Biomasseanlagen um 10-15 % gegenüber dem EEG 2009 sowie Abbau der bestehenden Überförderungen kleiner Biogasanlagen.
- Einführung einer besonderen Vergütungsstruktur für Strom aus der Vergärung von Bioabfällen.
- Förderung einer nachhaltigen Biomassenutzung im Strombereich durch Einführung von Mindestanforderungen an die Wärmenutzung (alternativ eines Mindestanteils eingesetzter Gülle zur Biogaserzeugung).
- Einsatz von Mais und Getreidekorn bei Biogas wird auf maximal 60 % (energetisch) beschränkt .
- Streichung des Anspruchs auf EEG-Vergütung für die Stromerzeugung aus Altholz und flüssiger Biomasse für Neuanlagen.
- Einführung geeigneter Anreizinstrumente zur bedarfsgerechten Strombereitstellung.
- Nachweis der Biomethaneigenschaft ist mit einem Massebilanzsystem zu führen.
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