Biogas und das neue EEG

Flensburg, 17.06.2011 (mo) Die Änderungen des EEG zum Jahreswechsel sind Gegenstand vieler Diskussionen. Folgende Regelungen dürften dabei eine Umsetzung erfahren:

- Halbierung des Güllebonus für Bestandsanlagen, die bereits vor 2009 in Betrieb gingen und gemäß EEG 2009 seit dessen Inkrafttreten davon Gebrauch machen konnten - Genaue Definitionen der Einsatzstoffe um in Übereinstimmung mit dem Abfallrecht, Planungssicherheit herzustellen. - Einführung einer anteiligen Vergütung der eingesetzten Rohstoffe, um eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse zu ermöglichen. - Vereinheitlichung/Vereinfachung der Vergütungsstruktur mit dem Ziel einer Reduzierung der durchschnittlichen EEG-Vergütung für Biomasseanlagen um 10-15 % gegenüber dem EEG 2009 sowie Abbau der bestehenden Überförderungen kleiner Biogasanlagen. - Einführung einer besonderen Vergütungsstruktur für Strom aus der Vergärung von Bioabfällen. - Förderung einer nachhaltigen Biomassenutzung im Strombereich durch Einführung von Mindestanforderungen an die Wärmenutzung (alternativ eines Mindestanteils eingesetzter Gülle zur Biogaserzeugung). - Einsatz von Mais und Getreidekorn bei Biogas wird auf maximal 60 % (energetisch) beschränkt . - Streichung des Anspruchs auf EEG-Vergütung für die Stromerzeugung aus Altholz und flüssiger Biomasse für Neuanlagen. - Einführung geeigneter Anreizinstrumente zur bedarfsgerechten Strombereitstellung. - Nachweis der Biomethaneigenschaft ist mit einem Massebilanzsystem zu führen. Wir beraten Sie gerne; bitte sprechen Sie uns an!

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