
Ungleichbehandlung von Männern und Frau bei Versicherungsprämien und -Leistungen
Flensburg, 28.09.2011 (mo) ist unzulässig
Bisher war es den Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme von der Regel geschlechtsneutrale Versicherungsprämien und -leistungen unbefristet aufrecht zu erhalten. Die Versicherer haben davon im großen Umfang Gebrauch gemacht, insbesondere im Lebensversicherungsrecht wegen der längeren Lebenserwartung oder im Kfz-Versicherungsgewerbe wegen der günstigeren Schadensentwicklung bei Frauen.
Der EUGH sieht speziell in der Unbefristetheit dieser Ausnahmeregelungen einen Verstoß gegen das im EU-Vertrag bestimmte grundlegende Ziel der schrittweisen Verwirklichung der Geschlechtergleichheit. Spätestens ab 2013 wird die gesamte Versicherungsbranche ihre geschlechterspezifischen Tarife daher auf sog. Unisex-Tarif umstellen müssen.
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