Kosten für Zivilprozesse sind steuerlich absetzbar

Flensburg, 28.09.2011 (mo) Der Schmerz, einen Rechtsstreit vor deutschen Zivilgerichten verloren zu haben, wird möglicherweise durch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes jedenfalls in finanzieller Hinsicht gemildert: Die Kosten des Rechtsstreits können künftig als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Die Münchener Richter gaben ihre bisherige Rechtsprechung auf, wonach die Kosten für einen Prozess nur dann von der Steuer abgesetzt werden konnten, wenn es sich um existentiell wichtige Bereiche oder den "Kernbereich des menschlichen Lebens" handelte. Nach der neuen Rechtsprechung sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar die gesetzlichen Gebühren für Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten, soweit diese nicht von einer Rechtschutzversicherung übernommen wurden. Außerdem räumte der Bundesfinanzhof ein, dass es häufig nur schwer vorhersehbar sei, wie ein Prozess ausgehe. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: "Denn der Einwand, der Unterliegende hätte bei gehöriger Prüfung seiner Rechte und Pflichten erkennen können, der Prozess werde keinen Erfolg haben, wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Vorherzusagen wir ein Gericht entscheiden wird, ist "riskant". Denn nur selten findet sich der zu entscheidende Sachverhalt so deutlich im Gesetz wieder, dass der Richter seine Entscheidung mit aritmetischer Gewissheit aus dem Gesetzestext ablesen kann. Nicht zuletzt deshalb bietet die Rechtsordnung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Gerichtssystem an". Auch zukünftig werden allerdings nicht alle Prozesskosten steuerlich anerkannt. Die Prozessführung muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofes hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt und darf nicht mutwillig erscheinen. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an; wir beraten Sie gerne!

Startseite
Aktuelles
Veranstaltungen
 
 
Kanzleiprofil
Rechtsanwälte & Notare
Notariat
Team
Rechtsgebiete
Kontakt