
Agrarreform 2013
Flensburg, 17.10.2011 (mo) Allmählich sickern erste Informationen über die anstehende Agrarrechtsreform durch. Hiernach sei es so, dass es weiterhin Zahlungsansprüche geben werde.
Es stehe ein Wert in Höhe von € 350,00 je Hektar im Raum, jedoch sei eine Kappung vorgesehen, soweit Betriebsprämien in Höhe von über € 150.000,00 p.a. hinaus zur Auszahlung kommen würden. Es ergebe sich danach folgende Staffelung
20 % € 150.000,00 bis € 200.000,00
40 % € 200.000,00 bis € 250.000,00
70 % € 250.000,00 bis € 300.000,00
100 % über € 300.000,00.
Es soll aber vorgesehen sein, die vorstehend dargestellte Kappung soweit aufzuheben, als dass Lohnzahlungen entrichtet werden.
Keine Zahlungen sollten erbracht werden bei Umgehung durch „künstliche Bedingung“. Dabei stellt sich die Frage, wie die Abgrenzung vorgenommen werden soll.
Nur aktive Landwirte sollten berechtigt sein, Zahlungsansprüche zugewiesen zu erhalten und zu aktivieren. Zwingend erforderlich hierfür sei, dass ein Landwirt 5 % oder mehr der gesamten Einkünfte über die Landwirtschaft bestreitet.
Neu sei auch, dass ökologische Schwerpunktflächen zu bilden seien. 7 % der förderfähigen Fläche müssten als ökologische Schwerpunktflächen als solche Flächen eingerichtet werden.
Zur Diskussion stünde, ob eventuell Zahlungsansprüche jede Jahr neu zugewiesen werden sollen. Dies hätte zur Konsequenz, dass es kein Handel mit Zahlungsansprüchen mehr gäbe.
Die vorstehenden Informationen basieren auf Entwürfen in englischer Sprache, die mittlerweile kursieren. Ob dies freilich die Endfassung darstellen wird, ist noch völlig offen. Gerade bei der Frage der Kappungsgrenzen dürften noch Verhandlungsspielräume eröffnet sein bzw. sich aus deutscher Sicht stellen, denn Hauptbetroffene von dieser Neuregelung sind vornehmliche Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland.“
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