• Beratungskompetenz in Flensburg

    Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare unserer Kanzlei in Flensburg befassen sich für Sie professionell und aufgrund der sehr komplexen Gesetzgebung spezialisiert mit Ihrem Anliegen. Die zunehmende Komplexität der Rechtswirklichkeit macht eine Spezialisierung erforderlich.

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Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Das Baurecht unterfällt in zwei große Sparten – das öffentliche und das private Baurecht:

  • Das private Baurecht regelt Streitigkeiten zwischen privaten Bauherren und den verschiedenen Handwerkern.
  • Das öffentliche Baurecht behandelt beispielsweise Fragen bezüglich der Baugenehmigung oder der Geltendmachung von Nachbarrechten.

Das private Baurecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), teilweise ergänzt durch die VOB/B. Unsere Hauptthemen dabei sind:

  1. Bauvertragsrecht,
  2. Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. öffentliches Baurechts,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Das Baurecht ist extrem streitträchtig und neben rechtlichen oftmals auch durch tatsächliche Schwierigkeiten geprägt. Ein Bauvertrag muss sämtliche für das Bauvorhaben wichtigen Fragen regeln. Viele Streitigkeiten und finanziellen Nachteile lassen sich für beide Parteien durch eine umsichtige Vertragsgestaltung vermeiden.

Kontakt

STEINHUSEN
Rechtsanwälte Fachanwälte Notare

Stuhrsallee 27
24937 Flensburg
Telefon 0461-14600-0
Telefax 0461-14600-99

E-Mail: info@steinhusen-flensburg.de

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