
Die in unserer Kanzlei tätigen Notare stehen Ihnen beratend und gestaltend
zur Seite, z. B. im Hinblick die Gestaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen
Verträgen und Umwandlungen, Kauf- und Überlassungsverträge, insbesondere
auch Grundstückskaufverträge und Hofüberlassungs- verträge,
Bauträgervereinbarungen, familienrechtliche Regelungen wie beispielsweise
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Regelungen
wie z. B. Testamente und Erb- verträge, die Verfassung von Patientenverfügungen
und Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen sowie alle Geschäfte und Regelungen,
die der notariellen Kompetenz bedürfen.
|