Die in unserer Kanzlei tätigen Notare stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, z. B. im Hinblick die Gestaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Umwandlungen, Kauf- und Überlassungsverträge, insbesondere auch Grundstückskaufverträge und Hofüberlassungs- verträge, Bauträgervereinbarungen, familienrechtliche Regelungen wie beispielsweise Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Regelungen wie z. B. Testamente und Erb- verträge, die Verfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen sowie alle Geschäfte und Regelungen, die der notariellen Kompetenz bedürfen.

   
Notar Reinhold Steinhusen
Startseite
Aktuelles
Kanzleiprofil
Rechtsanwälte & Notare
Notariat
Team
Rechtsgebiete
Kontakt