Arne Maltzan wurde 1970 geboren und ist seit dem Jahre 1999 Rechtsanwalt.
Im Jahre 2006 wurde Arne Maltzan zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht ernannt und betreut schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, den Bereich Verwaltungs- und Beamten-recht, Bau- und Architektenrecht sowie Arzthaftungs- und Medizinrecht. Daneben widmet er sich dem allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht, Reiserecht -sowie dem Straf- und Ordnungswidrig-keitenrecht.
Arne Maltzan ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie des Flensburger und des Deutschen Anwaltsvereins.
|