Seit 1982 ist Klaus Thoms als Rechtsanwalt tätig, nachdem er zuvor für den Arbeitgeberverband gearbeitet hatte. Er wurde 1990 zum Notar ernannt.
Klaus Thoms betreut überwiegend, aber nicht ausschließlich neben dem Notariat die Rechtsgebiete des Verkehrsrechts, des Strafrechts und des Familienrechts.
Klaus Thoms - selbst ein leidenschaftlicher Motorradfahrer - ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie des Flensburger und des Deutschen Anwaltsvereins.