Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen, zuletzt durch die GmbH-Reform (MoMiG), so dass sowohl bei der Gründung einer Gesellschaft als auch bei bereits bestehenden Gesellschaften deren Gesellschaftsverträge stets überprüft werden sollten. Auch die möglichen Gestaltungen des Handelsrechts sind extrem vielfältig und bedürfen eingehender
Beratung.
Das Dezernat „Handels- und Gesellschaftsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Herrn Rechtsanwalt und Notar Matthias Otter. Gerne steht Ihnen Herr Otter bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema sowie bei der Ausgestaltung handels- und gesellschaftrechtlicher Verträge zur Seite. In unserem Notariat werden die beurkundungspflichtigen Geschäfte wie Gründung, Anteilsabtretung und Registeranmeldungen vorgenommen.
Das Handelsrecht ist als Sonderrecht für Kaufleute insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Zentraler Begriff des HGB ist die Kaufmanneigenschaft. Die Kaufmannseigenschaft und damit die Eintragungsfähigkeit ins Register bestimmt sich nach der Rechtsform (z.B. bei einer rechtsfähigen Handelsgesellschaft wie der AG oder GmbH) oder dem Betreiben eines Gewerbebetriebes oder Handelsgewerbes (so z.B. beim eingetragenen Kaufmann (e.K. bzw. der KG oder oHG). Wer sich als Unternehmer am Markt behaupten will, muss zudem seine Geschäftspartner einschätzen können. Zuverlässige Informationen gibt das Handelsregister mit seiner Registerpublizität. Daneben regelt das HGB insbesondere auch das Recht der Handelsvertreter sowie das Transport- und Speditionsrecht.
Das Gesellschaftsrecht ist insbesondere im BGB, im HGB, im AktG und GmbHG geregelt. Grundform ist der eingetragene Verein (e.V.) als Körperschaft. Daneben regelt das Gesellschaftsrecht das Recht der Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft, oHG, EWIV, KG, stille Gesellschaft) sowie der Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, Europäische Aktiengesellschaft (SE), eingetragene Genossenschaft (eG), Europäische Genossenschaft (SCE) und die Sonderform der REIT-AG).
Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Matthias Otter oder schreiben Sie uns eine Nachricht.


