Max Thiele

Max Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat:  Fr. Claudia Mittelstädt
0461 – 14600 – 36
E-Mail:  mt@steinhusen-flensburg.de

Lutz  Thiele

Lutz Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:  Fr. Annette Matthey
0461 – 14600 – 38
E-Mail:  lt@steinhusen-flensburg.de

Christian  Ascherfeld

Christian Ascherfeld

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sekretariat:  Fr. Friederike Jahnke
0461 – 14600 – 42
E-Mail:  ca@steinhusen-flensburg.de

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht

Das Strafrecht umfasst die Verteidigung im Bereich des materiellen Strafrechts, einschließlich des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; sowie das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Die Grundsätze des hierzulande gültigen Strafrechts sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und lauten z.B. “Keine Strafe ohne Gesetz“ oder “Im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Strafrecht ist das wohl umfangreichste Rechtsgebiet und stützt sich auf eine Reihe von Gesetzbüchern, wobei das Strafgesetzbuch die wichtigste Grundlage bildet. Weitere Gesetzestexte, auf die ausdrücklich das Strafrecht anzuwenden ist, sind z.B. im Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz oder Bundesdatenschutzgesetz zu finden. 

Zu unterscheiden ist ferner zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht, also zwischen den Voraussetzungen für einen Straftatbestand und der Art und Weise wie die Strafverfolgung seitens der zuständigen Behörden zu erfolgen hat. Zur Erfüllung eines Straftatbestands muss nicht zwingend ein vorsätzliches Handeln vorliegen, unter Umständen ist dies auch bei grober oder leichter Fahrlässigkeit gegeben. Je nach Art und Schwere der Straftat sind verschiedene Gerichtsebenen (Amtsgericht, Landgericht etc.) für den Fall zuständig. Eine eventuelle Berufungsverhandlung erfolgt beim Strafrecht in der Regel vor der übergeordneten Instanz. 

Neben der Verteidigung in Strafverfahren gehört zu diesem Tätigkeitsfeld auch die Beratung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie in Arztstrafsachen.

Gerade dann, wenn man zum ersten Mal Kenntnis von einem gegen einen selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahren erlangt, ist eine schnelle und kompetente Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt notwendig. Beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme ist ein schnelles Eingreifen eines damit vertrauten Anwaltes erforderlich.

Wir befassen uns insbesondere mit den folgende Bereichen:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und rdnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

 

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