Max Thiele

Max Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Unter Wettbewerb wird im Allgemeinen die Konkurrenzsituation verschiedener Unternehmen derselben Branche auf dem freien Wirtschaftsmarkt verstanden. Das Wettbewerbsrecht soll in erster Linie dafür sorgen, dass dieses Werben um Kunden und Marktanteile innerhalb eines gesitteten Rahmens über die Bühne geht. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Begriff des unlauteren Wettbewerbs bekannt, der im gleichnamigen Gesetz (UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt wird und eine Unterkategorie des Wettbewerbsrechts bildet.

Die Zulässigkeit einer Werbemaßnahme ist nicht immer ganz einfach zu klären, da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) selbst keine eindeutige Festlegungen enthält. Die Besonderheiten des Einzelfalles sind zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat deshalb verschiedene Fallkonstellationen kategorisiert und hierzu eine Vielzahl von Entscheidungen veröffentlicht. Häufig beurteilen aber dennoch die verschiedenen Gerichte einen Fall unterschiedlich. Die Rechtsprechung ist jedoch liberaler geworden: Viele Werbemaßnahmen, die früher undenkbar waren, werden heutzutage von den Gerichten akzeptiert. In Deutschland fanden bislang allerdings vielfach strengere Maßstäbe Anwendung als in den übrigen Ländern Europas. Angestoßen durch verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs kommt aber inzwischen ein Umdenkprozess in Gang, der nicht zuletzt auch im neuen UWG seinen Ausdruck findet.

Im Fall einer unlauteren Werbung gibt das Gesetz jedem Mitwettbewerber das Recht, vom Werbenden die Unterlassung zu verlangen. Verbraucher, die eigentlich die Adressaten der Werbung sind, können derartige Ansprüche nicht geltend machen. Außer Konkurrenten können auch IHKs und Wettbewerbsvereine die Einstellung einer unzulässigen Werbung verlangen. Anders als die staatlichen Behörden haben die IHKs aber keine Möglichkeit, mit eigenen Maßnahmen gegen eine unzulässige Werbung vorzugehen. Weil sie nicht selbst verbieten können, müssen IHKs wie jeder Konkurrent die Zivilgerichte anrufen.

Mit einer Abmahnung wird zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Versuch unternommen, eine außergerichtliche Regelung des Sachverhalts zu erreichen.

Abmahnungen sollten stets ernst genommen werden. Kurze Stellungnahmefristen sind die Regel, da wegen der Wiederholungsgefahr wettbewerbsrechtliche Ansprüche von den Gerichten stets als eilbedürftig beurteilt werden. Der Abgemahnte sollte sich schnell bei entsprechend spezialisierten Beratern über die Rechtslage informieren. Die Frist sollte nicht überschritten werden, da bei Schweigen auf die Abmahnung ein gerichtliches Verfahren droht, das sehr teuer werden kann.

Bei neuen Werbemaßnahmen und –tricks müssen die rechtlichen Grenzen stets neu festgestellt werden.

Da in Wettbewerbsangelegenheiten in der Regel eine sehr schnelle Entscheidung des Gerichts erforderlich ist, werden derartige Ansprüche in einem besonderen Eilverfahren anhängig gemacht. Die Entscheidung kann aber danach auf Antrag des Betroffenen noch in einem ordentlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wenn die Unternehmen gegen die Entscheidungen verstoßen, kann das Landgericht zur Durchsetzung der verhängten Verbote empfindliche Ordnungsgelder (bis zu 250.000,- €) verhängen.

Eine weitere Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist im Verbraucherschutz zu sehen, da durch dieses Rechtsgebiet der Zusammenschluss bzw. die Fusion mehrerer Unternehmen erschwert bzw. erlaubnispflichtig gemacht wird. Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen bedarf der Zustimmung des Bundeskartellamts, die in der Regel nur erteilt wird, wenn dadurch keine Monopolsituation auf dem Markt entsteht. Monopole sind auf dem deutschen Wirtschaftsmarkt, wenn überhaupt, ausschließlich für staatliche Unternehmen zugelassen.

Da immer mehr Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind, gibt es neben dem deutschen auch ein europäisches Wettbewerbsrecht, das im Prinzip analog aufgebaut ist und Transaktionen innerhalb der EU bindend ist. Ein zentraler Punkt im europäischen Wettbewerbsrecht ist das Recht der staatlichen Beihilfen, aus dem sich die Förderungsfähigkeit einzelner Unternehmen oder Branchen durch EU-Mittel ergibt.

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